Meldestelle für digitale Barrieren

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Die Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts ist heute, am 18. April 2016 in Kraft getreten. „Barrierefreiheit“ und „Design für Alle“ sind darin berücksichtigt. Mit der Reform des Vergaberechts ist der Rechtsrahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge, laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, oberhalb der sogenannten EU-Schwellenwerte reformiert, modernisiert, vereinfacht und Anwender-freundlicher gestaltet worden.

Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen sollen zukünftig mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erhalten. Durch die Reform werden drei neue EU-Richtlinien über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen umgesetzt. Die Meldestelle hat bereits über diese Entwicklung berichtet.

Zum genauen Ablauf: Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts am 20. Januar 2016 verabschiedet. Der Bundestag hat die Verordnung auf der Grundlage eines im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verankerten Parlamentsvorbehalts am 25. Februar 2016 gebilligt. Der Bundesrat hat ihr am 18. März 2016 zugestimmt. Die Verordnung wurde am 14. April im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie ist gemeinsam mit dem Gesetz am 18. April 2016 in Kraft getreten.

Die elektronischen Mittel, die im Vergabeverfahren eingesetzt werden, sollen zukünftig barrierefrei gestaltet sein. Zu den Zuschlagskriterien zählen die Zugänglichkeit der ausgeschriebenen Leistung insbesondere für Menschen mit Behinderungen und die Übereinstimmung mit Anforderungen des „Design für Alle“. Auch die Vergabe von öffentlichen Aufträgen nur an Werkstätten für behinderte Menschen wird ermöglicht.

Alle Dokumente zur Reform des Vergaberechts sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie verfügbar.