Meldestelle für digitale Barrieren

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Studierende der TU Dortmund haben im Projekt „Rehapp-Quality“ ein Toolkit entwickelt, das die Qualität von Apps für heterogene Nutzergruppen verbessern soll. Im Zusammenhang mit der kommenden EU-Richtlinie für barrierefreie Web-Inhalte öffentlicher Stellen, die auch Apps einschließt, ist dieses Thema zurzeit für viele Behörden sehr aktuell.

Die Studierenden stellen in Ihrem Toolkit drei Werkzeuge zur Verfügung:

  1. Diebe-Guide: Für alle Nutzer und Nutzerinnen von Apps zur leichten Bewertung der Qualität einer App.
  2. Check-Liste: Für alle Entwickler und Entwicklerinnen zur Unterstützung bei der Überprüfung der Qualität der eigenen App im Entwicklungsprozess.
  3. App-Qualitätskriterienkatalog: Für alle Interessierten, die sich über die Qualitätskriterien informieren wollen, gibt es den vollständigen App-Qualitätskriterienkatalog mit ausführlicher Beschreibung zu den einzelnen Inhalten.

Ziel der Studierenden ist es, App-Qualitätskriterien zur Verfügung zu stellen, die möglichst vielen Menschen bei der Nutzung von Apps zugutekommen. Die Etablierung von Qualitätsstandards soll langfristig heterogenen Gruppen den Zugang zu Apps und die Nutzung erleichtern. Durch eine möglichst weite Verbreitung der Ergebnisse in der Öffentlichkeit erwarten sich die Studierenden eine Verbesserung des Bewusstseins dafür, dass eine erfolgreiche und zugleich barrierefreie App kein Widerspruch ist, sondern sich im Gegenteil positiv bedingen.

Behörden des Bundes und auch die Behörden in den meisten Bundesländern, sind bereits jetzt zur Barrierefreiheit verpflichtet, wenn sie den Bürgerinnen und Bürgern Apps zur Verfügung stellen. Die genauen technischen Kriterien hierzu finden sich in der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV). Mit der neuen EU-Richtlinie, die sich zurzeit in der Abstimmung befindet und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unterstützen soll, müssen die Websites öffentlicher Stellen und die von diesen herausgegebenen Apps in allen EU-Mitgliedsstaaten Mindestkriterien der Barrierefreiheit erfüllen. Diese sind in der Europäischen Norm EN 301 549 festgelegt (für Webinhalte in Abschnitt 9 und für Apps in Abschnitt 11). MIt der Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland dazu verpflichtet, auch auf private Anbieter hinzuwirken, dass diese ihre Angebote barrierefrei bereitstellen, dazu zählen auch digitale Angebote.

Der Großteil der verfügbaren Apps ist jedoch bisher nicht nach den Grundsätzen des Universellen Designs bzw. barrierefrei gestaltet. Die Meldestelle für digitale Barrieren nimmt daher auch Meldungen zu nicht barrierefrei gestalteten Apps entgegen. Anbieter der Apps erhalten von der Meldestelle Hinweise zur barrierefreien Gestaltung, u.a. mit Hilfe des Leitfadens „Inklusives Mobiles Arbeiten“ und zum Testen der Barrierefreiheit mit unterschiedlichen Werkzeugen.

Melden Sie uns Barrieren in Apps, die sie gerne nutzen würden! Die im Projekt „Rehapp-Quality“ erarbeiteten Ergebnissen werden am 13. Juli 2016 von den Studierenden an der TU Dortmund in einem Projektforum präsentiert.