Meldestelle für digitale Barrieren

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Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts beschlossen. Geplant ist die Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Die beschlossenen Änderungen betreffen auch den Bereich der barrierefreien Informationstechnik.

Das geltende Recht soll unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiterentwickelt werden. Das BGG ist in den Jahren 2013 bis 2014 evaluiert worden. Die Ergebnisse werden in die Überarbeitung einfließen.

Neben der Anpassung des Behindertenbegriffs an die Definition in der UN-BRK, gibt es für den Bereich der Informationstechnik konkrete Änderungen. So werden zukünftig auch barrierefreie Intranet-Angebote von den Bundesbehörden gefordert. Dies war bisher beispielsweise schon in Nordrhein-Westfalen der Fall. Damit soll u.a. eine barrierefreie Vorgangsbearbeitung für Beschäftigte des Bundes sichergestellt werden. Dies ist auch aufgrund der zunehmenden Digitalisierung der Arbeit notwendig, die unter dem Stichwort „Arbeiten 4.0“ diskutiert wird, und auch aufgrund der demografischen Entwicklung. Der Bund geht davon aus, dass bisher nur ca. 10 Prozent der Internetangebote des Bundes barrierefrei gestaltet sind, bei 370 Bundesbehörden besteht noch Anpassungsbedarf. Insbesondere bei Neuanschaffungen, Überarbeitungen und Erweiterungen der Softwarelösungen, soll zukünftig auf Barrierefreiheit geachtet werden.

Menschen mit Behinderungen kritisieren, dass sich die gesetzlichen Regelungen lediglich auf die Bundesbehörden beziehen und die Privatwirtschaft nicht verbindlich einbezogen wird. Gerade für diesen Bereich erhält die Meldestelle viele Barrieremeldungen, aber leider nur selten Reaktionen von den Unternehmen. Auch für die bereits seit einiger Zeit zu Barrierefreiheit verpflichteten Webangebote des Bundes, erhält die Meldestelle gelegentlich Barrieremeldungen. Insbesondere, wenn neue Portale von Bundesministerien zu aktuellen Themen kurzfristig veröffentlicht werden, ist die Barrierefreiheit nicht immer ausreichend berücksichtigt. Häufig können hier aber Lösungen zum Beheben der Barrieren gefunden werden.

Der aktuell verabschiedete Entwurf ist auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht.