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Empfehlung für Barrierefreie Bankautomaten veröffentlicht
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- Veröffentlicht: 03. Juli 2015
Menschen mit Behinderungen treffen bei der Nutzung von Bankautomaten häufig auf Barrieren. Ein gemeinsam von mehreren Selbsthilfeverbänden erarbeiteter Anforderungskatalog an die Gestaltung barrierefreier Bankautomaten soll diese Situation zukünftig verbessern. Auch die Meldestelle war an der Erarbeitung der Kriterien beteiligt.
Die Meldestelle für digitale Barrieren erhält immer wieder Meldungen über Automaten, die nicht barrierefrei gestaltet sind. Häufig sind Bedienteile nicht erreichbar, zum Beispiel für kleinwüchsige Menschen oder eine Audioausgabe für blinde Menschen fehlt. Aufgrund der langen Zeiträume, die einmal aufgestellte Automaten genutzt werden, ist es hier besonders wichtig, frühzeitig Barrierefreiheit und ein Universelles Design zu berücksichtigen.
Auch auf europäischer Ebene gibt es Regelungen zu diesem Thema, in Form einer Richtlinie. Diese ist jedoch allgemeiner formuliert, da sie alle Typen von Automaten berücksichtigt. Die vom Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit veröffentlichten Anforderungen beziehen sich dagegen konkret auf bestimmte Typen von Bankautomaten bzw. bestimmte Geschäftsfälle, die Kunden an den Bankautomaten ausführen möchten.
Im Gegensatz zu der europäischen Richtlinie, sind in der deutschen Empfehlung die Anforderungen von Menschen mit Lernschwierigkeiten stärker berücksichtigt worden. Auch die Auffindbarkeit der Automaten ist ein Thema in dem Anforderungskatalog.
Die beteiligten Behindertenverbände haben die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft gebeten, einen nationalen Branchenstandard für die barrierefreie Gestaltung von Bankautomaten zu etablieren. Hierfür haben die Verbände den Abschluss einer Zielvereinbarung vorgeschlagen. Als Reaktion hierauf hat die Deutsche Kreditwirtschaft im November 2013 eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Die von den Verbänden u.a. in Zusammenarbeit mit Automatenherstellern und Banken erarbeiteten Kriterien werden bereits in anderen Zielvereinbarungen genutzt.
Barrieren bei der Nutzung von Bankautomaten und anderen Automaten können jederzeit der Meldestelle für digitale Barrieren gemeldet werden.