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W3C-Workshop in Dortmund: Entwicklung von einheitlichen Testverfahren für die Barrierefreiheit von Websites
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- Veröffentlicht: 26. Juli 2016
Die W3C-Gruppe „Automatic WCAG Monitoring“ (Automatische Überprüfung der Richtlinien für barrierefreie Web-Inhalte) erarbeitet gemeinsam mit Tool-Entwicklern einheitliche Standards für die Überprüfung der Barrierefreiheit von Web-Inhalten. Das Forschungsinstitut Technologie und Behinderung (FTB) arbeitet von Anfang an in der Gruppe mit und lässt die Ergebnisse auch in die Arbeit der Meldestelle für digitale Barrieren einfließen.
Es gibt bereits eine Reihe von automatischen Prüfwerkzeugen. Eine Übersicht über verschiedene Testtools ist zum Beispiel auf der Di-Ji-Webseite zu finden. Allerdings liefern verschiedene Werkzeuge oft verschiedene teils sogar widersprüchliche Ergebnisse. Dies führt zu einer Unsicherheit bei den Anwendern. Um dieses Problem anzugehen wurde vor über zwei Jahren die W3C-Gruppe auto-WCAG gegründet.
Am 6. und 7. Juli 2016 trafen sich die Mitglieder zu einem Workshop an der TU Dortmund. Eingeladen hatte das Lehrgebiet Rehabilitationstechnologie, das sich seit vielen Jahren mit dem Thema barrierefreie Web-Inhalte beschäftigt und in der Arbeitsgruppe mitarbeitet.
Die Teilnehmenden aus fünf Ländern diskutierten zwei Tage lang neue Möglichkeiten automatischer Testverfahren. Auch die neuesten Entwicklungen im Bereich digitaler Inhalte wurden betrachtet. So stand am zweiten Tag das Thema Barrierefreiheit von elektronischen Büchern (im EPUB-Format) auf der Tagesordnung.
Die Erfahrungen aus der Arbeit der Arbeitsgruppe fließen auch in das Monitoring der Barrierefreiheit von berufsrelevanten Webseiten ein, das die Meldestelle für digitale Barrieren regelmäßig durchführt. Das Testen von Webangeboten mit Hilfe von Testtools ist häufig auch Thema bei Beratungen von Website-Anbietern, die die Meldestelle im Zusammenhang mit Barriere-Meldungen durchführt.
Neben den automatischen Tests ist es der Meldestelle wichtig, die persönlichen Rückmeldungen von Menschen mit Behinderungen bei der Beurteilung der Barrierefreiheit eines digitalen Angebots einzubeziehen. Die Meldestelle nimmt daher Barriere-Meldungen zu Webseiten, aber auch zu eBooks, Apps oder Automaten entgegen.