Meldestelle für digitale Barrieren

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Meldestelle nimmt keine Meldungen mehr an

Die Projektförderung der Meldestelle ist im März 2017 ausgelaufen.
Die Arbeit der Meldestelle ist nach Projektende noch eine Zeit lang durch die Projektpartner fortgesetzt worden.
Zukünftig können jedoch keine Meldungen mehr bearbeitet werden.

Beschwerden über Barrieren in Angeboten von Trägern öffentlicher Gewalt, nimmt diese Stelle an:
Die Schlichtungsstelle nach §16 BGG des Bundes. Eine Übersicht der Überwachungsstellen der Länder stellt die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik bereit.

Die Arbeit der Meldestelle ist im Abschlussbericht des Projekts dokumentiert.

Aktuelle Informationen rund um das Thema Digitale Barrierefreiheit finden Sie in der Teilhabe 4.0 - Toolbox.

Personenbezogene Daten (nachfolgend zumeist nur „Daten“ genannt) werden von uns nur im Rahmen der Erforderlichkeit sowie zum Zwecke der Bereitstellung eines funktionsfähigen und nutzerfreundlichen Internetauftritts, inklusive seiner Inhalte und der dort angebotenen Leistungen, verarbeitet.

Gemäß Art. 4 Ziffer 1. der Verordnung (EU) 2016/679, also der Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend nur „DSGVO“ genannt), gilt als „Verarbeitung“ jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

Mit der nachfolgenden Datenschutzerklärung informieren wir Sie insbesondere über Art, Umfang, Zweck, Dauer und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit wir entweder allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheiden. Zudem informieren wir Sie nachfolgend über die von uns zu Optimierungszwecken sowie zur Steigerung der Nutzungsqualität eingesetzten Fremdkomponenten, soweit hierdurch Dritte Daten in wiederum eigener Verantwortung verarbeiten.

Unsere Datenschutzerklärung ist wie folgt gegliedert:

  1. Informationen über uns als Verantwortliche
  2. Rechte der Nutzer und Betroffenen
  3. Informationen zur Datenverarbeitung

I. Informationen über uns als Verantwortliche

Verantwortlicher Anbieter dieses Internetauftritts im datenschutzrechtlichen Sinne ist:

Kompetenzzentrum Barrierefreiheit Volmarstein (KBV)
der Evangelischen Stiftung Volmarstein
Grundschötteler Straße 40
58300 Wetter (Ruhr)

Telefon: +49 (0) 2335 / 9681 - 0
Fax: +49 (0) 2335 / 9681 - 19
E-Mail: info@kb-esv.de

Datenschutzbeauftragte der Ev. Stiftung Volmarstein ist: Eva Steinhauer

II. Rechte der Nutzer und Betroffenen

Mit Blick auf die nachfolgend noch näher beschriebene Datenverarbeitung haben die Nutzer und Betroffenen das Recht

  • auf Bestätigung, ob sie betreffende Daten verarbeitet werden, auf Auskunft über die verarbeiteten Daten, auf weitere Informationen über die Datenverarbeitung sowie auf Kopien der Daten (vgl. auch Art. 15 DSGVO);
  • auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten (vgl. auch Art. 16 DSGVO);
  • auf unverzügliche Löschung der sie betreffenden Daten (vgl. auch Art. 17 DSGVO), oder, alternativ, soweit eine weitere Verarbeitung gemäß Art. 17 Abs. 3 DSGVO erforderlich ist, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Maßgabe von Art. 18 DSGVO;
  • auf Erhalt der sie betreffenden und von ihnen bereitgestellten Daten und auf Übermittlung dieser Daten an andere Anbieter/Verantwortliche (vgl. auch Art. 20 DSGVO);
  • auf Beschwerde gegenüber der Aufsichtsbehörde, sofern sie der Ansicht sind, dass die sie betreffenden Daten durch den Anbieter unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verarbeitet werden (vgl. auch Art. 77 DSGVO).

Darüber hinaus ist der Anbieter dazu verpflichtet, alle Empfänger, denen gegenüber Daten durch den Anbieter offengelegt worden sind, über jedwede Berichtigung oder Löschung von Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung, die aufgrund der Artikel 16, 17 Abs. 1, 18 DSGVO erfolgt, zu unterrichten. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht, soweit diese Mitteilung unmöglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Unbeschadet dessen hat der Nutzer ein Recht auf Auskunft über diese Empfänger.

Ebenfalls haben die Nutzer und Betroffenen nach Art. 21 DSGVO das Recht auf Widerspruch gegen die künftige Verarbeitung der sie betreffenden Daten, sofern die Daten durch den Anbieter nach Maßgabe von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO verarbeitet werden. Insbesondere ist ein Widerspruch gegen die Datenverarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung statthaft.

III. Informationen zur Datenverarbeitung

Ihre bei Nutzung unseres Internetauftritts verarbeiteten Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt, der Löschung der Daten keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen und nachfolgend keine anderslautenden Angaben zu einzelnen Verarbeitungsverfahren gemacht werden.

Serverdaten

Aus technischen Gründen, insbesondere zur Gewährleistung eines sicheren und stabilen Internetauftritts, werden Daten durch Ihren Internet-Browser an uns bzw. an unseren Webspace-Provider übermittelt. Mit diesen sog. Server-Logfiles werden u.a. Typ und Version Ihres Internetbrowsers, das Betriebssystem, die Website, von der aus Sie auf unseren Internetauftritt gewechselt haben (Referrer URL), die Website(s) unseres Internetauftritts, die Sie besuchen, Datum und Uhrzeit des jeweiligen Zugriffs sowie die IP-Adresse des Internetanschlusses, von dem aus die Nutzung unseres Internetauftritts erfolgt, erhoben.

Diese so erhobenen Daten werden vorrübergehend gespeichert, dies jedoch nicht gemeinsam mit anderen Daten von Ihnen.

Diese Speicherung erfolgt auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Verbesserung, Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unseres Internetauftritts.

Die Daten werden spätestens nach sieben Tage wieder gelöscht, soweit keine weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist. Andernfalls sind die Daten bis zur endgültigen Klärung eines Vorfalls ganz oder teilweise von der Löschung ausgenommen.

Cookies
a) Sitzungs-Cookies/Session-Cookies

Wir verwenden mit unserem Internetauftritt sog. Cookies. Cookies sind kleine Textdateien oder andere Speichertechnologien, die durch den von Ihnen eingesetzten Internet-Browser auf Ihrem Endgerät ablegt und gespeichert werden. Durch diese Cookies werden im individuellen Umfang bestimmte Informationen von Ihnen, wie beispielsweise Ihre Browser- oder Standortdaten oder Ihre IP-Adresse, verarbeitet.

Durch diese Verarbeitung wird unser Internetauftritt benutzerfreundlicher, effektiver und sicherer, da die Verarbeitung bspw. die Wiedergabe unseres Internetauftritts in unterschiedlichen Sprachen oder das Angebot einer Warenkorbfunktion ermöglicht.

Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit b.) DSGVO, sofern diese Cookies Daten zur Vertragsanbahnung oder Vertragsabwicklung verarbeitet werden.

Falls die Verarbeitung nicht der Vertragsanbahnung oder Vertragsabwicklung dient, liegt unser berechtigtes Interesse in der Verbesserung der Funktionalität unseres Internetauftritts. Rechtsgrundlage ist in dann Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.

Mit Schließen Ihres Internet-Browsers werden diese Session-Cookies gelöscht.

b) Drittanbieter-Cookies

Gegebenenfalls werden mit unserem Internetauftritt auch Cookies von Partnerunternehmen, mit denen wir zum Zwecke der Werbung, der Analyse oder der Funktionalitäten unseres Internetauftritts zusammenarbeiten, verwendet.

Die Einzelheiten hierzu, insbesondere zu den Zwecken und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung solcher Drittanbieter-Cookies, entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Informationen.

c) Beseitigungsmöglichkeit

Sie können die Installation der Cookies durch eine Einstellung Ihres Internet-Browsers verhindern oder einschränken. Ebenfalls können Sie bereits gespeicherte Cookies jederzeit löschen. Die hierfür erforderlichen Schritte und Maßnahmen hängen jedoch von Ihrem konkret genutzten Internet-Browser ab. Bei Fragen benutzen Sie daher bitte die Hilfefunktion oder Dokumentation Ihres Internet-Browsers oder wenden sich an dessen Hersteller bzw. Support.

Sollten Sie die Installation der Cookies verhindern oder einschränken, kann dies allerdings dazu führen, dass nicht sämtliche Funktionen unseres Internetauftritts vollumfänglich nutzbar sind.

Kontaktanfragen / Kontaktmöglichkeit

Sofern Sie per Kontaktformular oder E-Mail mit uns in Kontakt treten, werden die dabei von Ihnen angegebenen Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Die Angabe der Daten ist zur Bearbeitung und Beantwortung Ihre Anfrage erforderlich - ohne deren Bereitstellung können wir Ihre Anfrage nicht oder allenfalls eingeschränkt beantworten.

Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

Ihre Daten werden gelöscht, sofern Ihre Anfrage abschließend beantwortet worden ist und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, wie bspw. bei einer sich etwaig anschließenden Vertragsabwicklung.

Links zu Webseiten anderer Anbieter

Unsere Webseiten enthalten Links zu Webseiten anderer Anbieter. Wir weisen darauf hin, dass diese Datenschutzerklärung ausschließlich für unsere Webseiten gelten. Falls Sie über Links auf unseren Webseiten auf Seiten anderer Anbieter weitergeleitet werden, informieren Sie sich bitte dort über den jeweiligen Umgang mit Ihren Daten.

Aktualität der Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung wurde unter Verwendung der Muster-Datenschutzerklärung der Anwaltskanzlei Weiß & Partner erstellt.

Hierbei wurden einzelne Abschnitte durch uns angepasst und hinzugefügt.

Melden Sie digitale Barrieren direkt hier am Stand!

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Foto eines SmartphonesSprechen Sie uns an,
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Wenn Sie unterwegs
mit dem Handy im Internet surfen,
oder mit einem Tablet-PC.

Wie möchten Sie die Barriere melden?

Symbol für Internet kombiniert mit Bildschirmfoto des Barriere-Melder-Addons Symbol eines Webformulars
Symbol für DGS

Test von Abkürzungen in html5

Abkürzung, die als Wort gelesen werden soll

Nur Text: DIN

Ohne title:DIN

Nur mit title: DIN

Mit title und CSS-speak-normal: DIN

Mit title und css-uppercase: din

Abkürzung, die buchstabiert werden soll

Nur Text: PDF

Abkürzung ohne CSS: PDF

Abkürzung mit CSS-spell-out: PDF

Gegentest

Nur Text: PDF

Mit title und CSS-speak-normal: PDF

Abkürzung mit CSS-spell-out: DIN

Nur Text: ABC

Mit title und CSS-speak-normal: BAD

Grafik eines InformationsstandesAm 23. März 2012 fand an der Technischen Universität Dortmund die von der Fakultät für Rehabilitationswissenschaften veranstaltete Tagung „Anschluss statt Ausschluss – (inklusive) Medienbildung an Förderschulen und im gemeinsamen Unterricht“ statt.

Weiterlesen: Di-Ji bei Tagung zum Thema über „Medienbildung unter der Leitperspektive von Inklusion“

Vorträge und Workshops zum Thema Barrierefreiheit ergänzen das Messeangebot

Das Projekt „Digital informiert – im Job integriert“ (Di-Ji) und seine Meldestelle für digitale Barrieren präsentieren sich vom 21. bis 24. September 2011 wie bereits im vorangegangenen Jahr auf der Rehacare International 2011 in Düsseldorf. Ansprechpartner der Meldestelle sind am Stand Nummer 3 der BAG Selbsthilfe in Halle 3 (E20) zu finden und stehen allen Interessierten für weitere Informationen und auch zur Meldung von digitalen Barrieren zur Verfügung.

Weiterlesen: Meldestelle für digitale Barrieren präsentiert sich auf der Rehacare

Das Projekt „Barrieren Melde- und Monitoringstelle“, kurz: Barrieren-MeMo, ist Ende März 2017 beendet worden. Die Ergebnisse des Projekts werden auch weiterhin auf den Webseiten des Projekts unter www.barrieren-melden.de zur Verfügung stehen. Welche Ergebnisse dies im Einzelnen sind, darüber informiert der im PDF FormatAbschlussbericht des Modellprojekts.

Das Barrieren-MeMo-Projekt ist unter der Leitung der BAG Selbsthilfe gemeinsam mit dem Forschungsinstituts Technologie und Behinderung (FTB) der Evangelischen Stiftung Volmarstein durchgeführt worden. Bei einzelnen Aktivitäten hat eine Kooperation mit dem Lehrgebiet Rehabilitationstechnologie der TU Dortmund stattgefunden. Das Modellprojekt ist aus der Ausgleichsabgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert worden.

Der im PDF FormatAbschlussbericht informiert im Detail über die Aktivitäten, die während der Projektlaufzeit zur Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit stattgefunden haben. Der Bericht nennt auch verschiedene Optionen für den Weiterbetrieb der Meldestelle für digitale Barrieren.

Screenshot der Website zum Melden einer digitalen Barriere

Screenshot der zur Projektlaufzeit angebotenen Meldemöglichkeit für digitale Barrieren

Ein Interview mit dem Leiter der Meldestelle für digitale Barrieren Herr Dr. Christian Radek

Foto des MeldestellenteamsDie Meldestelle für digitale Barrieren wurde im Rahmen des „Aktionsbündnis barrierefreies Internet“ ins Leben gerufen und im Projekt „Digital informiert – im Job integriert“ weiter betrieben. „Digital informiert – im Job integriert“ ist ein Projekt, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert wird. Die Projektpartner sind die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE), das Forschungsinstitut Technologie und Behinderung, der Sozialverband VdK Deutschland sowie beratend der Lehrstuhl für Rehabilitationstechnologie der TU Dortmund. Herr Dr. Christian Radek ist der Leiter der Meldestelle für digitale Barrieren und berichtet in unserem aktuellen Interview über die alltägliche Arbeit zusammen mit Frau Fischer-Schlichting in der Meldestelle für digitale Barrieren.

Das Interview

Herr Dr. Radek, was sind digitale Barrieren eigentlich?

Wenn Menschen in der digitalen beziehungsweise elektronischen Welt behindert werden, dann sind dies digitale Barrieren. Zur digitalen Welt zählen zum Beispiel das Internet, Computer und Automaten, wie beispielsweise Geld- oder Fahrkartenautomaten. Digitale Barrieren behindern im täglichen Leben und erschweren damit Abläufe. Sie verhindern, dass Menschen mit Behinderungen oder z.B. altersbedingten Einschränkungen an digitalen Angeboten teilhaben können. Für die Teilhabe am Berufsleben gilt dies im Besonderen, beispielsweise in der Ausbildung, bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, bezogen auf die Ausstattung der Arbeitsstelle oder auch bei der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Auch der Umgang mit Finanzen, zum Beispiel bei Lohn oder Gehalt und dem Internetbanking, gehört zu den Bereichen, wo digitale Barrieren bestehen können.

Wenn Menschen auf solche Barrieren stoßen, melden sie diese bei Ihnen. Wie funktioniert das eigentlich genau?

Die Barrieremeldung kann per Telefon, Fax oder E-Mail erfolgen. Ebenso kann ein extra eingerichtetes Meldeformular auf unserer Webseite genutzt werden. Neben der Angabe, wo die Barriere zu finden ist, benötigen wir eine kurze Beschreibung des Sachverhalts und welche Hilfsmittel eventuell vom Nutzer verwendet wurden. Die Barriere kann übrigens auch anonym gemeldet werden. Wenn die Meldung dann bei uns eintrifft, wird sie von meiner Kollegin Frau Fischer-Schlichting oder mir überprüft. Dann wird der Anbieter angeschrieben und gebeten, die Barriere zu beseitigen. Wenn das Verfahren beendet ist, wird der Melder über den Ausgang informiert sofern er seine Kontaktdaten während der Meldung angegeben hat.

Ihre Kollegin oder Sie überprüfen die Meldung? Glauben Sie den Meldern denn etwa nicht?

Nein, das hat nichts mit Misstrauen zu tun. Wir nehmen die Meldung selbstverständlich ernst, aber wir überprüfen, ob es sich bei der Barriere unter Umständen um eine Barriere handelt, die sich aus den individuellen Einstellungen beim Melder beziehungsweise aus dem individuellen Zusammenspiel der Hilfsmittel ergibt. In diesem Fall informieren wir den Melder, wie er selber die Barriere beseitigen kann. Handelt es sich um eine anbieterseitige Barriere, kritisieren wir nicht einfach, sondern geben dem Anbieter praktische Ratschläge, wie die Barriere beseitigt werden kann.

Was für Meldungen gehen bei Ihnen denn so ein?

Das ist sehr unterschiedlich und deshalb schwer zu sagen. Trotzdem kann man häufige Barrieren identifizieren. Besonders problematisch sind sogenannte grafische CAPTCHAs bei Sicherheitsabfragen. Das sind diese absichtlich schwer lesbaren Bilder, bei denen man ein Wort, eine Ziffer oder eine Zeichenfolge erkennen und eintippen muss. So etwas schließt sehbehinderte Menschen aus, da sie die Zeichen nicht sehen können. Selbst ohne Sehbehinderung sind diese Ziffern ja bereits schwer erkennbar. Dann gibt es die fehlenden Alternativtexte. Alternativtexte stellen eine schriftliche Alternative zum Beispiel für Bilder dar. Kann das Bild von einem blinden Nutzer nicht gesehen werden, enthält der Alternativtext eine Beschreibung des Bildes, die der Blinde Nutzer sich mit einem Hilfsmittel vorlesen lassen kann. Auch gehörlose Menschen sind betroffen, wenn es um Videos ohne Untertitel oder Audiodateien geht. Schlussendlich muss eine Webseite gleichermaßen sowohl nur mit der Maus als auch nur mit der Tastatur bedienbar sein, denn nicht jeder Mensch kann eine Maus oder eine Tastatur bedienen. Hierzu gehen ebenfalls Meldungen ein.

Werden alle Meldungen bearbeitet?

Selbstverständlich werden alle Meldungen bearbeitet, aber nicht alle Meldungen enthalten Barrieren. Wenn eine Webseite zum Beispiel nicht mehr aktuell ist, dann wird das von demjenigen, der sich informieren will, zwar als Barriere empfunden, ist aber keine im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes von 2002. Dort heißt es in §4, dass Barrierefreiheit bei Angeboten in allen Bereichen dann vorliegt, wenn behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe Zugang zu diesen haben und diese nutzen können. Zur Bearbeitung einer Meldung gehört auch, dass wir grundsätzlich jedem eine Rückmeldung geben, der uns eine Meldung zukommen lässt.

Wie reagieren denn eigentlich die Anbieter auf Ihre Kritik?

Das ist erwartungsgemäß sehr unterschiedlich. Einige Anbieter sind sich der Problematik bewusst und benötigen Unterstützung. In diesen Fällen bieten wir als Meldestelle kostenlose Beratung an. Andere Anbieter versprechen, dass sich etwas ändern wird. Da so etwas aber mit Kosten verbunden ist, ist in diesen Fällen nur mit einer langfristigen Verbesserung zu rechnen. Neben den wenigen Organisationen, die sich überhaupt nicht melden, gibt es noch diejenigen, die darauf beharren, dass deren Kunden bestimmte Features erwarten, auch wenn diese nicht barrierefrei sind.

Und was machen Sie, wenn Anbieter sich weigern, gemeldete Barrieren zu beseitigen?

Das ist unterschiedlich. Behörden, dazu zählen die Ministerien aber auch kommunale Einrichtungen, sind durch die einschlägigen Gesetze und Vorschriften zur Barrierefreiheit verpflichtet. Wenn sich ein privater Anbieter weigert, dann muss man das leider so hinnehmen.

Welche Gründe werden in solchen Fällen meist angeführt?

Ein Argument sind sicherlich die Kosten. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass eine Überarbeitung eines existierenden Angebots Geld kostet. Man darf aber nicht unterschlagen, dass die barrierefreie Gestaltung einer neuen Webseite nicht teurer ist als die Gestaltung einer nicht-barrierefreien Seite. Ein anderes Argument bei Farbkontrasten betrifft das Erscheinungsbild des Unternehmens, das man nicht so ohne weiteres ändern möchte oder kann. Wie bereits erwähnt, wird auch angeführt, dass Kunden auf bestimmte nicht barrierefreie Elemente Wert legen. Im konkreten Fall ging es um einen Newsticker, also einer Laufschrift, in der Links enthalten waren und die zwar mit der Maus bedienbar war, aber nicht mit der Tastatur.

Gibt es ein zur Meldestelle vergleichbares Angebot in Deutschland?

Foto des Leiters der Meldestelle während des InterviewsSoweit ich weiß gibt es in Deutschland kein vergleichbares Angebot. In Großbritannien gibt es unter dem Namen „Fix the web“, also auf Deutsch „Repariere das Internet“ ein ähnliches Angebot. Auch dort geht es um den Abbau von digitalen Barrieren im Internet. Allerdings ist die Organisationsstruktur dort anders und es fehlt auch an den großen Verbänden und Partnern die in Deutschland hinter der Meldestelle stehen.

In welchen Punkten wird sich die Meldestelle in Zukunft noch verändern?

Grundsätzlich wird es zwei Einflüsse auf die Meldestelle geben. Auf der einen Seite der technologische Fortschritt, also neue Techniken, die auf Webseiten eingesetzt werden und die erfahrungsgemäß zu weiteren Barrieren führen. Man denke in diesem Zusammenhang einfach mal an Anwendungen oder Apps für Mobiltelefone. Auf der anderen Seite die Gesetzgebung und der natürliche Wandel internationaler Normen. Insbesondere die „Barrierefreie Informationstechnik Verordnung 2.0“ kurz BITV 2.0, die seit September letzten Jahres in Kraft ist, liefert hierfür die gesetzliche Grundlage. Es gibt also weiterhin viel zu tun, um den Abbau von digitalen Barrieren zu erreichen.

Informationen zum Interview

Herr Dr. Radek, ich danke Ihnen für das Gespräch.

Das Interview führte Herr Christian Menkhoff vom Sozialverband VdK Deutschland

Melden Sie digitale Barrieren unter der Telefonnummer 0211 31006-38, der Faxnummer 0211 31006-48, per E-Mail unter kontakt@barrieren-melden.de oder über das Meldeformular auf der Webseite www.meldestelle.di-ji.de/r/melden

Abschlussbericht des Barrieren-MeMo-Projekts jetzt online verfügbar

Das Projekt „Barrieren Melde- und Monitoringstelle“, kurz: Barrieren-MeMo, ist Ende März 2017 beendet worden. Die Ergebnisse des Projekts werden auch weiterhin auf den Webseiten des Projekts unter www.barrieren-melden.de zur Verfügung stehen. Welche Ergebnisse dies im Einzelnen sind, darüber informiert der im PDF FormatAbschlussbericht des Modellprojekts.

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Erfolgreicher Abschluss des Projekts Barrieren-MeMo

Im Rahmen der Abschlussveranstaltung der Barrieren Melde- und Monitoringstelle informierten sich über 50 Interessierte nicht nur über die Ergebnisse des Projekts, sondern verfolgten interessiert die Ausführungen von Herrn Morten, vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, zur neuen EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

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