Meldestelle für digitale Barrieren

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Auf europäischer Ebene ist die Verabschiedung einer einheitlichen Richtlinie für die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Apps öffentlicher Stellen näher gerückt. Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission haben sich Anfang Mai auf einen Text für diese Richtlinie geeinigt.

Die neue Richtlinie soll die in den Mitgliedsstaaten geltenden Standards weiter harmonisieren. Darüber hinaus ist ein Monitoring geplant, das heißt, dass die Mitgliedstaaten die Websites und Apps ihres öffentlichen Sektors regelmäßig überprüfen und über sie Bericht erstatten.

Die Richtlinie wird jedoch nur einen sehr eingeschränkten Geltungsbereich haben. Rundfunkanstalten sind beispielsweise ausgenommen. Auch Echtzeitübertragungen, die technisch durchaus barrierefrei möglich wären, sind ausgenommen. Die neuen Regelungen sollen insbesondere blinden, gehörlosen und schwerhörigen Menschen den Zugang zu Websites und Apps öffentlicher Stellen erleichtern. In einigen Mitgliedsstaaten, zum Beispiel in Deutschland, gelten jedoch bereits höhere Standards, die auch Kriterien festlegen, die zum Beispiel auch Menschen mit Lernschwierigkeiten den Zugang zu digitalen Inhalten erleichtern.

Nach der jetzt erzielten politischen Einigung muss der Text nun förmlich vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden. Danach wird er im Amtsblatt veröffentlicht und tritt offiziell in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben den Rechtsakt dann innerhalb von 21 Monaten nach Erlass in nationales Recht umzusetzen. Weitere Informationen hierzu finden sich auf den Webseiten der Europäischen Kommission.