Meldestelle für digitale Barrieren

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Damit Menschen mit Behinderungen barrierefrei auf Audio- und Video-Inhalte zugreifen können, müssen diese Inhalte bestimmte Anforderungen erfüllen. Gehörlose Menschen, taubblinde Menschen, blinde und sehbehinderte Menschen, Menschen mit Lernschwierigkeiten und motorisch eingeschränkte Menschen, die keine Maus zum Bedienen des Multimedia-Players nutzen können, haben dabei unterschiedlichste Anforderungen an die barrierefreien Inhalte. Das World Wide Web Consortium (W3C) hat alle Anforderungen jetzt in dem Dokument „Media Accessibility User Requirements“ zusammengefasst.

Leider werden noch nicht alle Anforderungen von den eingesetzten Browsern, Playern und assistiven Technologien umgesetzt. Auch die eingesetzten Standards, wie z.B. HTML5 bieten möglicherweise noch nicht alle Möglichkeiten an, die eigentlich von Menschen mit Behinderungen benötigt werden. Genauso wie nicht alle Anforderungen in den Richtlinien des W3C für Benutzeragenten (z.B. Browser und Player) in der erforderlichen Weise verpflichtend gefordert werden. Eine Übersicht, welche Forderungen, in welchen Richtlinien bereits wie erfasst sind, ist in einer Tabelle übersichtlich dargestellt.

Wenn Sie auf bestimmte Audio- und Video-Inhalte im Internet nicht barrierefrei zugreifen können, können Sie diese Webseiten gerne der Meldestelle für digitale Barrieren mitteilen. Wir setzen uns mit dem Anbieter in Verbindung und geben Hilfestellungen, wie die gemeldete Barriere abgebaut werden kann.