Meldestelle für digitale Barrieren

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Meldestelle nimmt keine Meldungen mehr an

Die Projektförderung der Meldestelle ist im März 2017 ausgelaufen.
Die Arbeit der Meldestelle ist nach Projektende noch eine Zeit lang durch die Projektpartner fortgesetzt worden.
Zukünftig können jedoch keine Meldungen mehr bearbeitet werden.

Beschwerden über Barrieren in Angeboten von Trägern öffentlicher Gewalt, nimmt diese Stelle an:
Die Schlichtungsstelle nach §16 BGG des Bundes. Eine Übersicht der Überwachungsstellen der Länder stellt die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik bereit.

Die Arbeit der Meldestelle ist im Abschlussbericht des Projekts dokumentiert.

Aktuelle Informationen rund um das Thema Digitale Barrierefreiheit finden Sie in der Teilhabe 4.0 - Toolbox.

Meldestelle für digitale Barrieren

Wird in diesem Video in Gebärdensprache erklärt:

DGS Video
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Das Video kann auch heruntergeladen werden:
Logo für DGS Video "Erklärung digitale Barrieren" in Deutscher Gebärdensprache (Größe: 3,4 MB, Länge: 1,59 Minuten, im mp4-Format)

Inhalt des Videos

Meldestelle für digitale Barrieren Werden Sie bei der Nutzung von digitalen Angeboten behindert? Digitale Barrieren: Dies kann bedeuten, dass Sie von der Nutzung verschiedenster Angebote ausgeschlossen werden, …

  • wenn Sie versuchen die Anweisungen auf dem Bildschirm eines Fahrkartenautomaten zu erkennen und durch Sonnenlicht, das sich auf dem Bildschirm spiegelt, geblendet werden?
  • wenn Sie versuchen etwas im Internet zu bestellen und eine Zeichenfolge in einem Bild (Captcha) entziffern sollen, die für Sie nicht erkennbar ist?
  • wenn Sie versuchen zu einem Selbstbedienungsautomaten zu gelangen?
  • wenn Sie versuchen mit einer neuen Software am Arbeitsplatz zu arbeiten, die nicht ohne Maus bedienbar ist?

Es gibt immer noch enorm viele Hindernisse: Melden Sie uns digitale Barrieren. Beschreiben Sie die Barriere, Ihre Arbeitsumgebung sowie von Ihnen genutzte Hilfsmittel Screenreader, Rollstuhl usw.) bitte möglichst genau. Nur wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten angeben, können wir Sie über den Stand der Bearbeitung informieren. Barrieren können auch in Gebärdensprache gemeldet werden!

Hinweis: Video und Inhaltsbeschreibung des Videos enthalten teilweise veraltete Daten zum Melden von digitalen Barrieren in Gebärdensprache. Lesen Sie daher auch die aktuellen Hinweise im Abschnitt "Wie kann man melden?"

Warum Barrieren melden?

Wird in diesem Video in Gebärdensprache erklärt:

DGS Video
Position 0:00 / 0:00

Das Video kann auch heruntergeladen werden:
Logo für DGS Video "Warum Barrieren melden" in Deutscher Gebärdensprache (Größe: 5,0 MB, Länge: 4,0 Minuten, im mp4-Format)

Inhalt des Videos

Im Projekt „Digital informiert – im Job integriert“ möchten wir dazu beitragen Rahmenbedingungen zu schaffen, die insbesondere mehr Menschen mit Behinderungen in Arbeit bringen. Der Abbau von digitalen Barrieren ist dabei besonders wichtig. Digitale Barrieren sind Barrieren, die es Menschen mit Behinderung erschweren bzw. unmöglich machen auf Angebote im Internet zuzugreifen, Software zu verwenden oder Automaten zu bedienen.

Damit digitale Barrieren abgebaut werden können, müssen diese Barrieren bekannt sein. Wir betreiben deshalb eine Meldestelle für digitale Barrieren. Auf der Webseite http://meldestelle.di-ji.de gibt es ein Webformular über das uns Barrieren gemeldet werden können.

Für gehörlose Menschen bieten wir zusätzlich die Möglichkeit an, uns ihre Meldung als Gebärdensprach-Film über den SQAT Dienst von Gebärdenwerk zu schicken.

Für Barrieremeldungen - verschickt über unsere Webseite oder über den SQAT-Dienst - benötigen wir den genauen Ort der Barriere. Im Internet wäre das zum Beispiel die Internetadresse. Außerdem benötigen wir eine Beschreibung der Barriere. Wir setzen uns dann mit dem Anbieter in Verbindung und bitten ihn die Barrieren abzubauen.

Grundsätzlich können Sie uns alle Barrieren melden auf die Sie stoßen. Wir sind aber vor allem an Barrieren bei bestehenden Gebärdensprachvideos interessiert und nicht so sehr an Meldungen über fehlende Gebärdensprachvideos. Letzteres kann auch jemand erkennen, der keine Gebärdensprache beherrscht. Barrieren innerhalb eines Gebärdensprachvideos kann aber nur derjenige erkennen, der die Gebärdensprache versteht.

Bitte besuchen Sie auch unsere Projektwebseite http://www.di-ji.de. Sie finden hier weitere Informationen zu digitalen Barrieren und über weitere Tätigkeiten im vom BMAS geförderten Projekt „Digital informiert - im Job integriert“.

Hinweis: Video und Inhaltsbeschreibung des Videos enthalten teilweise veraltete Daten zum Melden von digitalen Barrieren in Gebärdensprache. Lesen Sie daher auch die aktuellen Hinweise im Abschnitt "Wie kann man melden?"

Wie kann man melden?

Man kann nicht mehr in Gebärdensprache melden.

Zu wenige Menschen haben uns Barrieren in Gebärdensprache gemeldet.

Der SQAT-Dienst muss immer bezahlt werden, egal ob jemand in Gebärdensprache meldet oder nicht.

Das Di-Ji-Projekt ist seit Mai 2014 beendet. Die Meldestelle kann den SQAT-Dienst deswegen nicht mehr bezahlen.

Bitte melden Sie uns Barrieren:

Schauen Sie sich auch unser Video „Melden macht Helden“ an!