Meldestelle für digitale Barrieren

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Das World Wide Web-Consortium (W3C) hat aktuell eine Methode veröffentlicht, mit der Webangebote auf Barrierefreiheit überprüft werden sollen. In dem Dokument zur "Website Accessibility Conformance Evaluation Methodology (WCAG-EM)" wird beschrieben, wie beim Testen eines Webangebots vorgegangen werden sollte.

Beschrieben wird, wie der Testgegenstand bestimmt und ausgewählt wird, wie die Ergebnisse dokumentiert werden sollten und weitere Punkte, die die Testmethode betreffen. Nicht beschrieben wird in dem Dokument, das als "Working Group Note" veröffentlicht wurde, wie einzelne Kriterien der WCAG 2.0 überprüft werden oder welche Tools dazu eingesetzt werden sollten. Dies ergibt sich aus anderen Dokumenten des W3Cs und wird in diesem Dokument nicht behandelt.

Zwischen der W3C-Empfehlung und den von der Meldestelle im Projekt „Digital informiert - im Job integriert (Di-Ji)“ empfohlenen Testempfehlungen gibt es bereits viele Übereinstimmungen. So empfiehlt auch Di-Ji zunächst einen Vortest durchzuführen, der weniger Kriterien überprüft und einen ersten Überblick über den Stand der Barrierefreiheit eines Angebots gibt. Auch die Empfehlung keine zusammenfassende Note oder Punktewert für das getestete Angebot zu vergeben, hat Di-Ji in seinen Testempfehlungen bereits berücksichtigt. Zur Auswahl geeigneter Testwerkzeuge, die auch von der Meldestelle für digitale Barrieren zum Testen und in Beratungsprozessen eingesetzt werden, steht auf den Di-Ji-Seiten eine Sammlung von Verweisen zu Testwerkzeugen zur Verfügung.

Viele der aktuell eingesetzten Testmethoden müssen vermutlich zukünftig das Vorgehen bei der Auswahl der zu testenden Seiten eines Webangebots anpassen, um die hohen Vorgaben des Hinweises der W3C-Arbeitsgruppe zu erfüllen. Dafür können mit der beschriebenen W3C-Testmethode auch komplexe Websites, die z.B. Bestellprozesse beinhalten, oder ein Responsive Webdesign berücksichtigen, aussagekräftig überprüft werden.

Das Vorgehen der Meldestelle für digitale Barrieren die Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern zu einzelnen Webseiten zu sammeln, stellt keinen Widerspruch zu dem empfohlenen Testvorgehen dar. Die Beteiligung von Nutzerinnen und Nutzern wird ausdrücklich auch vom W3C als sinnvoll angesehen und kann zusätzlich zu den formalen Expertentests weitere wichtige Aspekte zur Barrierefreiheit und Usability eines Webangebots liefern.