Meldestelle für digitale Barrieren

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Die neu erschienene CD „Bank-Geschäfte: Tipps und Sicherheits-Hinweise“ informiert in Leichter Sprache über unterschiedliche Bank-Geschäfte. Herausgeber der CD ist das capito-Netzwerk. Die CD enthält Hinweise zur sicheren Nutzung von Geldautomaten und erklärt schwierige Begriffe und Abkürzungen wie PIN-Code, TAN oder Dauerauftrag.

Die CD gibt es in einer österreichischen und einer deutschen Version, da sich einige Begriffe in den Ländern unterscheiden. Zum Beispiel heißt ein Geldautomat in Österreich Bankomat.

Die barrierefreie CD kann direkt beim Capito-Netzwerk bestellt werden.

Bankkunden, die bei der Nutzung von Bankautomaten oder beim Homebanking auf Barrieren treffen, können diese der Meldestelle für digitale Barrieren melden. Die Meldestelle teilt dies dann dem Anbieter mit und versucht gemeinsam mit dem Anbieter eine Lösung zu finden.

Hersteller von Automaten und Anbieter von Homebanking-Software finden Hinweise zur Barrierefreien Gestaltung in dem aktuellen Entwurf der Richtlinie EN 301549 "Accessibility requirements for public procurement of ICT products and services in Europe", die aktuell im EU-Mandat 376 entwickelt wird. In Deutschland hat eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit (BKB) Richtlinien entwickelt, die sich speziell mit barrierefreien Bankautomaten beschäftigen. In dieser Arbeitsgruppe waren auch Mitarbeiter von Di-Ji beteiligt. Berichte über die Arbeit dieser Gruppe sind in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Gegenwart (68. Jahrgang, Heft 1, Januar 14) des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands zu finden.

Für die barrierefreie Gestaltung von Webangeboten können sich Anbieter an der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) orientieren. Diese enthält in Anlage 2 auch Anforderungen zur Leichten Sprache und Gebärdensprache in Webangeboten.